Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
 Geschäftsbedingungen

Landscape Performance GaLaBau GmbH
(gültig ab: 01.02.2023)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Landscape Performance GaLaBau und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Landscape Performance GaLaBau an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen der Firma Landscape Performance GaLaBau im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer.

2) Ausdrücklich widerspricht die Firma Landscape Performance GaLaBau Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen, die von unseren abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Landscape Performance GaLaBau schriftlich zugestimmt.

3) Die Firma Landscape Performance GaLaBau verpflichtet sich alle Bestandteile ihrer auszuführenden Arbeiten und Leistungen nach den anerkannten Regeln im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und den Gartenbau betreffende Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V. auszuführen. Sollte dies unter Umständen nicht möglich sein, werden Abweichungen davon im Angebot und/oder Vertrag schriftlich benannt.

§ 2 Angebots– und Vertragsabschluss

1)  Die von der Firma Landscape Performance GaLaBau unterbreiteten Angebote und Preise gelten bis zur Auftragsbestätigung als freibleibend.

2) Die Firma Landscape Performance GaLaBau hält sich an abgegebene Angebote 4 Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie zum Beispiel Naturprodukte und Pflanzen, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss haben.

3) Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau- und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt ausschließlich schriftlich.

4) Aufträge und Bestellungen verpflichten die Firma Landscape Performance GaLaBau erst nach der erteilten Auftragsbestätigung, bzw. nach Vertragsunterzeichnung.

5) Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist.

6) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend. Die Landscape Performance GaLaBau verpflichtet sich in diesem Fall, dem Kunden gleichwertige Alternativen anzubieten. Sind in einem Vertrag zwischen der Landscape Performance GaLaBau und seinem Kunden Vertragsstrafen für eine nicht zum vereinbarten Lieferungs- und/oder Ausführungszeitraum erbrachte Leistung vereinbart, ist die Landscape Performance GaLaBau berechtigt, die fällige Summe beim säumigen Zulieferer geltend zu machen. 

7) Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum der Firma Landscape Performance GaLaBau und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei ausbleibender Auftragserteilung dürfen diese weder vom Auftraggeber noch von Dritten weiter genutzt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung, behält sich die Landscape Performance GaLaBau das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

§ 3 Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen sowie Pflichten des Kunden

1) Im Falle von Wetterkatastrophen/höhere Gewalt, wie zum Beispiel Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie zum Beispiel Seuche, Streik, Betriebsstörungen jeglicher Art, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- und/oder Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Ausführung erschwert oder unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- und/oder Lieferpflicht befreit. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen. Im Voraus getätigte Zahlung erhält der Kunde für nicht erbrachte Leistungen, aufgrund der hier genannten oder ähnlicher Umstände, zurück. Bereits gelieferte nicht lagerfähige Güter, deren Verarbeitung aufgrund der genannten Widrigkeiten nicht möglich ist, werden Eigentum des Kunden und werden mit dem Anschaffungspreis vergütet.

2) Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

3) Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat der Landscape Performance GaLaBau alle die zur Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Pläne und Leitungsauskünfte über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens rechtzeitig und unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Leistungen hierzu, zu denen die Firma Landscape Performance GaLaBau beauftragt wird, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Sollten die zur Ausführung benötigten Genehmigungen und Auskünfte zu Baubeginn nicht vorliegen oder die Landscape Performance GaLaBau im Vorfeld nicht beauftragt worden sein diese einzuholen, hat die Landscape Performance GaLaBau das Recht vom Vertragsangebot zurückzutreten, ohne dass der Kunde Schadenersatz geltend machen kann.  

4) Die zur Vertragsausführung benötigten Anschlüsse (Wasserversorgung, Strom u. a.) und Lagerplätze (für Arbeitsmittel, Gerätschaften, Liefergegenstände u. a.) werden vom Kunden am Bestimmungsort der Lieferung bzw. der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollte dieses nicht möglich sein, trägt allein der Kunde die Kosten der Bereitstellung.

5) Bei den Mengenangaben in unseren Angeboten handelt es sich um vorab ungefähr ermittelte Werte. Die Abrechnung erfolgt anhand der örtlich aufgemessenen tatsächlich ausgeführten Leistungen. Davon ausgenommen sind im Vorfeld vereinbarte Pauschalpreise. Evtl. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen in unseren Angeboten sind üblicherweise nicht in der vorläufigen Angebotsendsumme enthalten. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen wechseln bei Auftragserteilung und Ausführung zur sogenannten Standardleistung. Sie werden anhand der örtlich aufgemessenen Werte und des genannten Einzel- und/oder Einheitspreises berechnet.

6) Die Landscape Performance GaLaBau behält sich das Recht vor, die im Vertrag und im Ausführungsangebot vereinbarten Leistungen ggf. auch durch einen von ihr beauftragten Subunternehmer aus- und/oder durchführen zu lassen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

1) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Rechnung innerhalb der dort ausgewiesenen Frist die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Für gewöhnlich beträgt diese Frist 14 Tage. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.  Als Zahlungswährung wird ausschließlich der Euro akzeptiert.

2) Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und örtlich verbauten Materialmengen, sowie der erbrachten Dienstleistungen.

3) Die Firma Landscape Performance GaLaBau behält sich das Recht vor, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 50% des Netto-Auftragswertes vor Beginn der Baumaßnahmen zu verlangen.

4) Bei Zahlungsverzug ruhen die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen der Firma Landscape Performance GaLaBau nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.

5) Unsere Mahngebühren betragen 10,00 € für die erste Mahnung und je 15,00 € für die 2. und 3. Mahnung.

6) Im Falle einer voraussichtlichen längeren Unterbrechung ist die Firma Landscape Performance GaLaBau berechtigt, eine vorzeitige Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen. 

7) Nachträglich sowie zusätzlich beauftragte Arbeiten/Leistungen/Lieferungen, die vom Auftraggeber gewünscht sind und über das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot hinaus gehen, werden abgerechnet und durch Rapportzettel/Lieferscheine nachgewiesen. Diese zusätzlichen Leistungen sind vom Skontoabzug ausdrücklich ausgenommen, insofern hier keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

8) Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.

9) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei Untätigbleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

10) Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten auch im Vorfeld nicht vorhersehbaren Bedingungen, behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.

11) Gelieferte, eingebaute Materialien, Pflanzen oder Waren jeder Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Landscape Performance GaLaBau. Bei gärtnerischen Pflegearbeiten bleiben Grünschnitt, Müll und jegliche Bestandteile, die zur vereinbarten Auftragserfüllung entnommen werden, bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum des Kunden.

§ 5 Pflegeanmeldungen und Abnahmen

1) Bei Garten- oder Grünpflegeverträgen, bei denen jährlich wiederkehrende Maßnahmen abgewickelt werden, erfolgt mindestens 2 Werktage vor der jeweiligen Leistungserbringung eine schriftliche Pflegeanmeldung, vorrangig per E-Mail. Hier wird der Kunde darüber informiert, welche Leistungen an dem angekündigten Tag ausgeführt werden sollen. Geht vor Leistungserbringung kein Einwand gegen den Pflegetermin ein, gilt dieser als bestätigt. Kann eine angekündigte Leistung an dem entsprechenden Termin zum Beispiel aufgrund der Witterung nicht ausgeführt werden, erfolgt hierzu ebenfalls eine Information an den Kunden mit der Nennung eines Nachholtermins.

2) Leistungen, die im Rahmen von Verträgen wie unter § 5.1. beschrieben erbracht wurden, gelten anstandslos akzeptiert, wenn nicht innerhalb von 2 Tagen nach Leistungserbringung ein schriftlicher Einwand bzw. Reklamation gegenüber der Landscape Performance GaLaBau erfolgt. In einer Reklamation muss genau benannt werden, welche Leistung in welchem Umfang beanstandet wird. Der Landscape Performance GaLaBau werden nach einer solchen Meldung 5 Werktage zur Nachbesserung der Beanstandung eingeräumt. Diese Frist verlängert sich um je einen weiteren Tag, an dem aufgrund der Witterungsverhältnisse eine Ausführung der Leistung nicht vertretbar ist.

3) Dem Kunden wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 14 Tagen gemeinsam mit der Firma Landscape Performance GaLaBau durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit vollständiger Bezahlung der Rechnung als anerkannt und abgenommen. Mit erfolgter Abnahme geht die Verantwortung für diese Fläche an den Kunden über.

4) Vorbehalte aufgrund bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen. Bedenken bezüglich der Art der Ausführung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt auch während der Ausführungsphase.

5) Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt (§ 3.1 o. Ä.) oder andere unabwendbare, von der Firma Landscape Performance GaLaBau nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so übernehmen wir keine Haftung dafür.

§ 6 Garantie und Gewährleistung

1) Die Firma Landscape Performance GaLaBau übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis und den dazugehörigen genannten Plänen im Angebot, sowie nachträglich vereinbarter Zusatzleistungen.

2) Für gewerbliche Kunden gelten die Gewährleistungsfristen für Bauleistungen gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B. Für private Kunden gelten die Gewährleistungsfristen für Bauleistungen gemäß § 634a BGB.

3) Bei der Verwendung von Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (zum Beispiel Natursteine, Pflanzen o. Ä.) abweichen. Sie mindern, ebenso wie evtl. Ausblühungen bei Betonstein u. a. sowie deren Maßtoleranzen oder Einschlüssen, weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft und berechtigen nicht zur Beanstandung.

4) Für von der Firma Landscape Performance GaLaBau gelieferte Pflanzen, Rollrasen, Saatgut u. Ä.  sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung bzw. unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen. Nach Fertigstellung und Abnahme vegetationstechnischer Arbeiten, die eine Neupflanzung oder das Neuanlegen von Flächen beinhalten, ist der Kunde für die Pflegemaßnahmen dieser Objekte zuständig. Ab diesem Zeitpunkt sind Schäden die durch fehlerhafte Wässerung oder Düngung, tierische oder pflanzliche Schädlinge oder höhere Gewalt wie Unwetter verursacht werden von der Garantie ausgeschlossen.

5) Die Firma Landscape Performance GaLaBau kann seinen Kunden nach Abschluss der Arbeiten aus § 6.4 eine Entwicklungspflege, welche entweder 1 oder 2 Jahre umfasst, anbieten. Ergibt sich in dieser Zeit ein Pflanzausfall oder Schaden, ist dieser gleichwertig von der der Firma Landscape Performance GaLaBau zu beheben, wenn dieser auf eine fehlerhafte Pflege zurückzuführen ist. 

6) Für die vom Kunden gelieferte oder beschaffte Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt die Firma Landscape Performance GaLaBau keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Kunden und für Schäden, die aus Arbeiten anderer Auftragnehmer resultieren.

7) Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen, steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Diese beschränkt sich maximal auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache.  Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Vertragsrücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 

§ 7 Vertragslaufzeiten

1) Vereinbarte Verträge gelten nur für die darin genannte Dauer und können sich nicht stillschweigend verlängern. Nach Beendigung eines Vertrages, kann auf Wunsch ein neues Angebot für einen neuen Zeitraum erstellt werden.

§ 8 Datenschutz

1) Die Firma Landscape Performance GaLaBau nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre persönlichen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften.

2) Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, der die Vereinbarung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

§ 9 Schlussbestimmungen

1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der Firma Landscape Performance GaLaBau (Amtsgericht Offenbach am Main). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der allgemeine Gerichtsstand der Firma Landscape Performance GaLaBau.

2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

3) Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Landscape Performance GaLaBau werden auch dann Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge, wenn im Folgevertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

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